// Tipps für Eltern

Eltern und Erziehungsberechtigte spielen eine zentrale Rolle bei der Ausbildungs- und Berufsorientierung. Sie sind Lebensbegleiter, Vorbild und wichtige Ratgeber. Ganz besonders, wenn es um weichenstellende Entscheidungen wie zum Beispiel die Wahl des richtigen Berufes für das Kind geht.

// Auf Eltern kommt es an!

Das eigene Kind mit dem rechten Maß an Fürsorge zu leiten und gleichzeitig genügend Spielräume für eigene Entscheidungen zuzulassen, ist oft nicht einfach. Eine verantwortungsvolle Aufgabe, die insbesondere bei der Berufsorientierung gut gemanagt sein will. Das Gelingen ruht zwar nicht nur auf Ihren Schultern, jedoch haben aktuelle Studien gezeigt, dass Eltern und Erziehungsberechtigte hier eine besondere Rolle einnehmen.

Oft liegt der Schlüssel im alltäglichen Miteinander, wenn es darum geht, das Interesse für einen Beruf zu wecken.

Das kann das Gespräch über Ihre eigenen Erfahrungen im Berufsleben sein oder einfach auch nur der Nachbar, der mit Begeisterung von seinem neuen Job berichtet. Auch der gemeinsame Besuch von Informationsveranstaltungen und Ausbildungsmessen kann neue Impulse geben.

Im Gespräch zu bleiben und für die Ideen Ihres Kindes offen zu sein, ist dabei oft das Wesentliche. Nicht immer ist es einfach, die eigenen Erfahrungen und Wünsche etwas zurückzustellen, nachzufragen und zuzuhören, ohne zu bewerten. Eltern jedoch sind Vorbilder und begleiten als wichtige Berater die Entscheidung ihres Kindes. Sie ermutigen, inspirieren, stoßen Denkprozesse an und geben Rückmeldungen.

Auch wenn Ihr Kind so gar keine Motivation an den Tag legt, sich zurückzieht oder in den Widerstand geht, überfordern Sie weder sich noch Ihr Kind. Signalisieren Sie Gesprächsbereitschaft und vertrauen Sie darauf, dass zum richtigen Zeitpunkt der Dialog wieder in Gang kommt. Wenn der Stress zu groß wird, kann auch eine qualifizierte Beratung helfen.

Sie haben generelle Fragen zur Berufsorientierung und möchten genauer wissen, welche Perspektiven sich Ihrem Kind auf dem Weg zum Wunschberuf bieten?

Gerne starten wir gemeinsam mit Ihnen die Navigation bis zum passenden Berufsziel! Nutzen Sie dazu am besten diese kleine Broschüre als Kompass mit informativen Hinweisen und Tipps zur Berufsorientierung ab Klasse 8.

// Hier haben wir eine Auswahl an Beratungsangeboten für Sie zusammengestellt:

Die Familien- und Erziehungsberatung der Caritas unterstützt Eltern, Kinder und Jugendliche in schwierigen Phasen. Die Beratung ist kostenlos.

Jugendmigrationsdienste unterstützen junge Menschen mit Migrationshintergrund zwischen 12 und 27 Jahren durch Beratung, Bildungs- und Freizeitangebote. Einen Schwerpunkt bildet die langfristige, individuelle Begleitung Jugendlicher auf ihrem schulischen und beruflichen Weg.

Probleme in der Schule, mit den Eltern, mit Freunden? Die Beratungsstellen des Zweckverbandes für psychologische Beratung bieten Hilfen für Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern.

// Welcher Weg ist der richtige?

Nach der Schule bieten sich viele Optionen, in den Beruf einzusteigen.

  • Aus ca. 325 Ausbildungsberufen können sich die Ausbildungsinteressierten den passenden Beruf aussuchen. Die duale Ausbildung findet an zwei Lernorten statt: Der Betrieb vermittelt die Praxis, das Erlernen der theoretischen Inhalte erfolgt in der Berufsschule. Im Anschluss an die Ausbildung bieten sich für Ihr Kind viele unterschiedliche Möglichkeiten, eine höhere berufliche Qualifikation zu erwerben: z.B. die Weiterbildung zum Meister*in oder ein (berufsbegleitendes) Studium.
  • An weiterführenden Schulen können weitere Schulabschlüsse bzw. berufsqualifizierende Abschlüsse erworben werden. Informationen und Adressen infragekommender Schulen finden Sie auf den Internetseiten Ihrer Kommune oder auf der Seite des Märkischen Kreises maerkischer-kreis.de
  • Ein duales Studium ermöglicht die Ausbildung in einem Betrieb und einen akademischen Abschluss an einer (Fach-)Hochschule zugleich. Der Einstieg erfolgt über unterschiedliche Wege — entweder über einen Ausbildungsbetrieb, der diese Option anbietet, oder zunächst über die Bewerbung an der Hochschule in Kooperation mit bestimmten Unternehmen.
    Weitere Informationen zum dualen Studium erhalten Sie auf den Seiten der Fachhochschule Südwestfalen.
  • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sind eine weitere Möglichkeit, in die berufliche Praxis einzusteigen. Sie werden bei Bildungsträgern in Kooperation mit einem Berufskolleg oder ausschließlich am Berufskolleg angeboten. Über die Vielfalt der infrage kommenden Bildungsgänge informieren Sie sich am besten auf den Seiten der Berufskollegs oder bei der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit.

// Broschüre Elternratgeber

Wenn Sie zusätzliche Informationen suchen, die für die Berufsorientierung nützlich sein können oder sich Ansprechpartner*innen wünschen, die in Sachen Karriere und Beruf Auskunft geben können, dann ist unser Elternratgeber die passende Lektüre für Sie.

Darin finden Sie nähere Informationen zu Anschlussoptionen und auch die Adressen und Kontaktdaten der Ansprechpersonen. Darüber hinaus hilfreiche Tipps für das Gespräch mit Ihrem Kind, einen Überblick über regionale Angebote sowie eine Vielzahl aktueller Projekte im Märkischen Kreis, die Jugendliche bei ihrer Berufswegplanung unterstützen.

// Gut zu wissen

Mit Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Ist Ihr Kind auch weiterhin bei Ihnen mitversichert? Wird noch Kindergeld gezahlt? Im Nachfolgenden finden Sie hierzu Informationen und weitergehende Beratungsangebote.

Die Versicherungen

Krankenversicherung: Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, konnte Ihr Kind in der Regel im Rahmen der Familienversicherung kostenlos mitversichert werden. Mit Eintritt in eine duale Ausbildung entfällt diese Möglichkeit. Ihr Kind muss sich nun selbst bei einer Krankenversicherung seiner Wahl versichern. Bitte händigen Sie Ihrem Kind die benötigte 11-stellige Identifikationsnummer aus, damit der Ausbildungsbetrieb die Anmeldung zur Sozialversicherung vornehmen kann.

Bei Aufnahme einer schulischen Erstausbildung oder eines Studiums besteht die Familienkrankenversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter. Allerdings gibt es für einen Zuverdienst Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen.

Nach Vollendung des 25.Lebensjahres müssen sich Auszubildende bzw. Studierende für gewöhnlich selbst versichern.

Private Haftpflicht: Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten freiwilligen Versicherungen und schützt maßgeblich vor Risiken im Alltag. Sie reguliert Schäden und Folgeschäden und wehrt sogar unberechtigte Ansprüche gegen den Versicherten ab. Kinder sind in der Regel innerhalb einer Familienhaftpflichtversicherung mitversichert, solange sie sich in Ausbildung bzw. in einem Studium befinden, unabhängig davon, ob sie noch bei ihren Eltern wohnen oder nicht. Wir empfehlen Ihnen, zur Sicherheit Ihren Versicherungsgeber zu kontaktieren und die Details Ihrer Versicherung daraufhin prüfen zu lassen.

Versicherung im Praktikum

Betriebspraktika sind eine gute Möglichkeit, die Arbeitswelt kennenzulernen und eigene Kenntnisse zu vertiefen. Einige Ausbildungen und Studiengänge setzen Praktika voraus oder sind Bestandteil der Ausbildung. Was ist beim Versicherungsschutz zu beachten?

  • Für Schüler*innen an einer allgemeinbildenden Schule besteht während der schulischen Betriebspraktika ein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Zudem besteht in der Regel auch eine gesetzliche Haftpflichtversicherung über den Schulträger. Dies schließt jedoch Regressansprüche gegenüber den Schüler*innen nicht aus.
  • Bei Praktika, die nicht im Rahmen einer schulischen Veranstaltung absolviert werden, z.B. freiwillige Praktika oder studienvorbereitende Praktika, tritt bei Unfällen die Berufsgenossenschaft des Betriebes ein. Ob bei Sach- oder Vermögensschäden gegebenenfalls die Haftpflichtversicherung des Betriebes oder die private Haftpflicht des Praktikanten eintritt, ist im Einzelfall zu prüfen.

Das Kindergeld

Das Kindergeld wird im Regelfall bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres gezahlt. In folgenden Fällen können Sie auch für Ihr volljähriges Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld beantragen:

  • Wenn Ihr Kind eine Erstausbildung als schulische oder duale Ausbildung beziehungsweise ein Studium absolviert
  • In der Übergangsphase (Schule-Ausbildung bzw. Schule-Studium), bei bestimmten Praktika oder Ableistung eines Freiwilligendienstes.
  • Unter bestimmten Umständen, wenn Ihr Kind eine zweite, aufbauende Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium) absolviert.

Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Familienkasse oder bei der Agentur für Arbeit.

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder

Die Ausbildungsförderung

BAföG

Mit BAföG sind Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz gemeint. BAföG kann bei Aufnahme einer Erstausbildung beantragt werden. Gefördert werden die Ausbildungen an berufsbildenden Schulen, Berufskollegs, Akademien und (Fach-) Hochschulen.

Ob eine Förderung möglich ist, hängt von den persönlichen Voraussetzungen, wie z.B. der Staatsangehörigkeit, des Alters sowie der Eignung für die gewünschte Ausbildung, ab. Ebenso geprüft wird das Einkommen und Vermögen der Eltern bzw. des Anspruchsberechtigten.

Nähere Infos finden Sie hier auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: https://www.bafög.de

Bildungs-/Studienkredite

Um die Ausbildungszeit auch bei geringerem Einkommen ohne finanzielle Not gut meistern zu können, bieten Ausbildungs- bzw. Studienkredite finanzielle Entlastung. Studierende oder volljährige Schüler*innen in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen können einen Bildungskredit erhalten. Im Gegensatz zum BAföG wird dieser Kredit einkommensunabhängig gewährt. Welche Voraussetzungen im Einzelnen erfüllt sein müssen sowie weitere wichtige Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:

https://www.bmbf.de

Stipendien

Für Studierende, aber auch für Jugendliche, die eine schulische Ausbildung absolvieren, gibt es zahlreiche Stipendienprogramme. Stipendien können neben einer finanziellen Förderung z.B. auch besondere Fortbildungsprogramme beinhalten. Die Voraussetzungen für eine Förderung sind sehr unterschiedlich und richten sich im Allgemeinen nach den schulischen Leistungen oder dem gesellschaftlichen Engagement des / der Jugendlichen.

Eine ausführliche Übersicht über mögliche Stipendien und deren Voraussetzungen erhalten Sie über die Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:
 www.stipendienlotse.de.

// Newsletter für Eltern

Sie möchten Ihr Kind bei der Beruflichen Orientierung unterstützen und nichts verpassen, wenn es Neuigkeiten zur Berufsorientierung gibt? Gerne informieren wir Sie praktisch per E-Mail über aktuelle Veranstaltungen und Entwicklungen.

// Eltern gut informiert – Netzwerk Berufsorientierung

Zweimal jährlich laden wir Sie herzlich ein zu unserer neuen Elterninformationsreihe „Eltern gut informiert“. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir einen Blick in die Zukunft werfen, aktuelle Themen zu Karriere und Beruf diskutieren und darüber hinaus Ihre Fragen aufgreifen, die sich mit Blick auf die weitere Berufswegplanung Ihres Kindes stellen. 

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